Tiefenpsychologische Psychotherapie

 

Ich habe die Zulassung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie durchzuführen. Dabei gehe ich in meiner Arbeit davon aus, dass unbewusste Konflikte und bedeutende Lebenserfahrungen zu psychischen Belastungen führen können. Um mit diesen Belastungen umgehen zu können, verwenden Kinder und Jugendliche sogenannte Bewältigungsstrategien. Diese Bewältigungsstrategien können Schwierigkeiten im familären, freundschaftlichen oder schulischen Umfeld hervorrufen.

In der Behandlung geht es darum den Zusammenhang zwischen Belastungen und den Bewältigungsversuchen aufzudecken. Dahinter stehende unbewusste Motive und Bedürfnisse sollen verstanden werden und Selbststeuerungs- und Interaktionsfähigkeiten gestärkt werden. Dadurch sollen geeignete Bewältigungsstrategien entwickelt und somit die Lebensqualität gesteigert werden.

Je nach Alter ist es für Kinder nicht oder nur bedingt möglich, sich sprachlich auszudrücken. Daher drücken Kinder ihre inneren Themen in der Therapie vor allem symbolisch im Spiel aus. Durch diese Darstellung wird es möglich die Themen zu bearbeiten. Die gemeinsame Arbeit geschieht durch eine Kombination aus gemeinsamen therapeutischen Spiel und Gespräch.

Neben den Sitzungen mit dem Kind finden Elterngespräche bzw. Bezugspersonengespräche statt. In diesen Gesprächen soll u.a. das Verständnis für die Schwierigkeiten Ihres Kindes erweitert werden. Darüber hinaus werden eigene innere Themen beleuchtet, die in Verbindung mit den Schwierigkeiten des Kindes stehen. Darauf aufbauend sollen gemeinsam Wege zur Unterstützung des Kindes erarbeitet werden.

Ab dem Alter von 15 Jahren wird Jugendlichen die notwendige Reife zugesprochen eine Einsicht- und Urteilsfähigkeit zu besitzen. Das bedeutet rechtlich, dass du selbst in die Therapie einwilligen und über sie entscheiden darfst. In gemeinsamen Gesprächen werde ich mich bemühen deine Schwierigkeiten zu verstehen und dich bei deinen Lösungsmöglichkeiten unterstützen. Die Beteiligung deiner Bezugspersonen hängt von der Therapieplanung ab.

 

Behandlungsspektrum

Das Behandlungsspektrum richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Bei u.a. folgenden Symptomatiken, Störungsbildern sowie Lebensumständen biete ich meine fachliche Unterstützung an:

 

  • Anpassungsstörungen (z.B. bei Veränderungen der Lebensumstände)
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten (z.B. Unruhe, Impulsivität)
  • Ängste (z.B. soziale Ängste, Phobien, Schul-und Leistungsängste, Trennungsängste)
  • Depressive Entwicklungen (z.B. Antriebslosigkeit, Rückzug, Stimmungsschwankungen)
  • Einnässen, Einkoten
  • Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung)
  • Essstörungen (z.B. Adipositas, Anorexie, Bulimie, Binge eating)
  • Psychosomatische Störungen (z.B. Bauch-, Kopfschmerzen)
  • Schlafstörungen
  • Schwierigkeiten im Sozialverhalten
  • Ticstörungen
  • Traumatische Lebenserfahrungen

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Grundsätzlich werden die Behandlungskosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dies erfolgt durch ein Antragsverfahren. Hierzu wird einmal im Quartal die Versichertenkarte Ihres Kindes benötigt.

Private Krankenkassen

In der Regel werden die Behandlungskosten von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Ein Antrag an die Krankenkasse ist dadurch nicht notwendig. Die Kosten richten sich an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Therapieablauf

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt durch die telefonische Sprechzeit. Im Anschluss können weitere Termine vereinbart werden. Die Sitzungen umfassen i.d.R. 50 Minuten.

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen sowie zur ausführlichen Besprechung des Anliegens. In diesem Termin verschaffe ich mir einen Überblick über die aktuelle Problematik und gebe im Anschluss eine Empfehlung für den weiteren Verlauf ab.

 

Nach dem Erstgespräch können sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese Sitzungen dienen der Diagnostik und zur Abklärung einer möglichen Therapie.

Falls nach der Probatorik eine gemeinsame Zusammenarbeit beschlossen wird, kann eine Psychotherapie je nach Indikation und Bedarf in Form einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. 

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